Atemschutz in der Feuerwehr

Das tragen von schwerem Atemschutz ist für die Feuerwehren in der heutigen Zeit zu einem unverzichtbaren Instrument geworden. Bei fast allen Bränden und auch bei technischen Einsätzen können sich giftige Gase bzw. Dämpfe jeglicher Art entwickeln oder austreten und stellen daher eine unmittelbare Lebensgefahr für die Einsatzkräfte dar. Um dieser Gefahr zu entgehen, rüsten sich die Einsatzkräfte mit dem schweren Atemschutzgerät aus. Mit diesem wird ihnen ein Atmen auch in schwer kontaminierter Umgebung ermöglicht.

Die Schwierigkeit und Gefährlichkeit der Einsätze bei denen schwerer Atemschutz eingesetzt werden muss, setzt eine strenge Ausbildung in Theorie und Praxis voraus. Um auch körperlich dazu Fit zu sein setzt es auch eine gute Fitness voraus, bei der so mancher seine Leistungsgrenzen sowohl körperlichen als auch im psychischen Bereich kennen lernt.

Derzeit reichen die Einsatzszenarien für Atemschutzgeräteträger von herkömmlichen Brandeinsätzen (Löschen von Bränden, Retten von Menschen und Tieren aus verrauchten Gebäuden) über Technische Einsätze in Silos, Keller oder Klärgruben bis hin zu Gefahrguteinsätze mit Vollkörperschutzanzüge.

In Kärnten ist die Atemschutz Tauglichkeit in drei Stufen unterteilt:

1.) Ärztliche Untersuchung:

Die medizinische Atemschutztauglichkeit wird durch einen Feuerwehrarzt im Rahmen der medizinischen Untersuchung festgestellt. Ist diese attestiert, hat der Atemschutzgeräteträger die zweite Stufe zu absolvieren.

2.) AS-Leistungstest – ÖFAST-K

Die ÖFAST-Übung verfolgt das Ziel, die Fitness und Leistungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger jährlich in Form einer standardisierten Praxisübung festzustellen. Die ÖFAST Übung gilt als Atemschutzübung im Sinne der geltenden Regelwerke. Sie ist für 15 Monate gültig.

3.) Einsatztauglichkeit

Die Beurteilung der körperlichen Konstitution bei Einhaltung aller Rahmenbedingungen liegt jedenfalls eigenverantwortlich beim jeweiligen Atemschutzgeräteträger zum Zeitpunkt des Atemschutzeinsatzes.

Für einen Atemschutzeinsatz müssen sowohl die medizinische Atemschutztauglichkeit, die gültige ÖFAST-Übung und die eigenverantwortliche Selbstprüfung der Einsatzfähigkeit gegeben sein.

Atemschutzbeauftragter:

Atemschutzbeauftragter

 

Atemschutzträger Aktiv:

Atemschutzträger Inaktiv:

Atemschutztrupp:

Aus Sicherheitsgründen besteht in Österreich ein Atemschutztrupp aus drei Personen, welcher unter der Führung des Truppführers steht. Dies ist notwendig, da bei Übelkeit oder Verletzung eines Kameraden mindestens zwei Kameraden zur Rettung aus dem Gefahrenbereich notwendig sind. Nur in Ausnahmefällen dürfen auch weniger Feuerwehrmitglieder den Gefahrenbereich betreten. Bei Bedarf kann der Atemschutztrupp auch erweitert werden, z. B. auf 4 Mann. Ein Atemschutztrupp darf erst in den Gefahrenbereich, wenn ein Sicherheitstrupp mindestens schon nachalarmiert wurde.

Bei den österreichischen Feuerwehren ist üblicherweise nur Umluft unabhängiger Atemschutz erlaubt, auch „Schwerer Atemschutz“ genannt. Ausnahmen existieren nur in Einzelfällen, wie bei den Strahlenschutzgruppen die auch in Einzelfällen Masken mit Partikelfiltern tragen dürfen.

Atemschutzausrüstung:

Jeder Atemschutzträger trägt am Rücken einen Pressluftatmer mit je 2 Stahlflaschen. In den Atemschutzflaschen befinden sich 2×4 Liter mit 200 bar komprimiert Luft. Das heißt, dem Träger stehen 1.600 Liter (2x4x200) Atemluft zur Verfügung.

Die durchschnittliche Einsatzdauer beträgt 20 – 30 Minuten und ist stark abhängig von der Kondition des Trägers und der Schwere der Tätigkeit. Bei anstrengender Arbeit steigt der Luftverbrauch und die Einsatzdauer sinkt.

Mitgeführt werden auch ein Funkgerät, die Wärmebildkamera, die Feuerwehraxt, eine Handlampe und eine Rettungsleine.

Die Atemschutzgeräte sind mit einer Rückzugswarnung ausgestattet. Das heißt, sinkt der Flaschendruck unter 50 bar, ertönt ein Pfeifton. Der gesamte Trupp muss unverzügliche den Rückzug antreten.

Ebenfalls sind sie mit einen Totmannwarner versehen. Totmannwarner, auch Bewegungslosmelder genannt, sind Warn- und Sicherheitssysteme, die das Leben von Einsatzkräften der Feuerwehr in potenziell gefährlichen Situationen sicherer machen. Die Totmannmelder warnen und alarmieren die Feuerwehrmannschaft durch eindeutige visuelle und akustische Signale bei Bewegungslosigkeit, waagerechter Körperlage (Totmanneinrichtung) oder beim Schlaf einer Person und erleichtern so das Auffinden von in Not geratenen Kameraden.