BMA-Alarm mit Sonderkriterium in Beherbergungsbetrieb in Bad Kleinkirchheim
Am Montag, den 15.12.2025, wurden die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Patergassen um 22:34 Uhr mit dem Stichwort BMA 2 (Brandmeldeanlage – Sonderkriterium) zu einem Beherbergungsbetrieb im Ortsteil Bach, Gemeinde Bad Kleinkirchheim, alarmiert.
Nach dem Eintreffen am Einsatzort hielten wir uns mit dem TLFA 2000 sowie dem LFAB Patergassen in unmittelbarer Nähe des Objekts in Bereitschaft. Nachdem vom Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kleinkirchheim die Erkundung durchgeführt worden war, stellte sich heraus, dass die Alarmierung durch die Auslösung eines Druckknopfmelders innerhalb des Hotelbetriebs verursacht worden war. Dieser war von einem Hotelgast betätigt worden, da er den Verdacht hatte, dass in einem anderen Zimmer eine weibliche Person gegen ihren Willen festgehalten werde.
Aus dem Bericht der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kleinkirchheim geht hervor, dass die parallel durchgeführten Erhebungen durch die Polizeiinspektion Bad Kleinkirchheim die geäußerten Befürchtungen nicht bestätigten. Eine Freiheitsentziehung konnte ausgeschlossen werden, ebenso lagen keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten oder eine Gefährdungslage vor. Die Gründe, weshalb der Druckknopfmelder ausgelöst und nicht der Polizeinotruf verständigt wurde, konnten nicht festgestellt werden.
Nach rund einer Stunde konnte der Einsatz beendet werden, und die Einsatzkräfte rückten wieder in ihre Rüsthäuser ein.
Im Einsatz standen die Freiwilligen Feuerwehren Bad Kleinkirchheim, St. Peter ob Radenthein und Patergassen mit insgesamt 45 Einsatzkräften.


