Die Arbeit im Feuerwehrdienst ist freiwillig und unentgeltlich! Eine Mitgliedschaft in der Feuerwehrjugend ist ebenso freiwillig und vollkommen kostenlos. Auch die notwendige Uniform und Ausrüstung für die Jugendlichen wird für die Dauer der Mitgliedschaft von der örtlichen Feuerwehr bereitgestellt. Die Feuerwehrjugendmitglieder sind auch im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit über die jeweilige Gemeinde versichert.
Im Laufe ihrer Mitgliedschaft werden die Mädchen und Burschen auf einen eventuellen Übertritt in den Feuerwehrdienst vorbereitet. Sie erhalten eine Basisausbildung in Themenbereichen wie Aufbau, Arbeit und Verhalten in der Feuerwehr, Fahrzeug und Gerätekunde, Umgang mit den Geräten der Ersten Löschhilfe (zB Feuerlöscher), Funktechnik und Verhalten im späteren Einsatzfall. Außerdem absolviert jedes Feuerwehrjugendmitglied, welches die Basisausbildung abschließt auch einen Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz. Ein Wissen, welches auch außerhalb der Feuerwehr sehr nützlich sein kann.
Neben der feuerwehrfachlichen Ausbildung steht aber auch die allgemeine Jugendarbeit im Vordergrund. Mit verschiedensten Aktivitäten haben die Jugendlichen die Möglichkeit Spiel, Spaß und viele Erlebnisse im Team zu erleben.
Im Zentrum der Feuerwehrjugendarbeit steht die Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen der Jugendlichen. Schlagwörter wie: Teamgeist, Förderung des Verantwortungsbewusstseins, Zivilcourage, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Fairness, Toleranz und Konflikt- und Kritikfähigkeit sind keine Floskeln, sondern werden in der Gemeinschaft der Feuerwehrjugend gelebt.
Die Feuerwehrjugendtreffen finden in den Rüsthäusern der jeweiligen Feuerwehrjugendgruppen statt. Betreffend der Anzahl der angesetzten Übungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Feuerwehrjugendbeauftragten.
Der Leiter einer Feuerwehrjugend ist der/die Feuerwehrjugendbeauftagte der jeweiligen Feuerwehr und gleichzeitig Ihr erster Ansprechpartner. Er untersteht dienstlich den Feuerwehrkommandanten, der die Aufsicht über die Tätigkeit seiner Feuerwehrjugend hat. Unterstützt wird er von einem/-r Stellvertreter/-inn, sowie den Feuerwehrjugendhelfern, die alle aus den Reihen der Aktivmannschaft einer Feuerwehr stammen.
Der Feuerwehrjugendbeauftragte, der volljährig und eine entsprechende Führungsausbildung vorweisen muss, als auch Feuerwehrjugendhelfer absolvieren eine Spezialausbildung für den Feuerwehrjugendbereich an der Landesfeuerwehrschule.
Nein, Feuerwehrjugendmitglieder und Mitglieder auf Probe dürfen keine Einsätze mitfahren. Dies ist, erst als aktives Mitglied der Feuerwehr ab 16 Jahren erlaubt.